Impressum
Überörtliche Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Elbestraße
Die Gemeinschaftspraxis Dr. rer. nat. Kristin Holzhausen und Najib Kayali ist für die Inhalte dieser Webseite verantwortlich, nicht aber für die Inhalte von Webseiten, auf die Links innerhalb dieser Seiten verweisen.
Verantwortlich für den Inhalt:
Dr. rer. nat. Kristin Holzhausen und Najib Kayali
Elbestraße 25, 38120 Braunschweig, Tel. 0531 - 28 60 70, E-Mail: praxis@zahnaerzte-elbestrasse.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE364086628
Dr. rer. nat. Kristin Holzhausen und Najib Kayali tragen die Berufsbezeichnung Zahnarzt bzw. Zahnärztin.
Die Titel wurden von der Universität Göttingen (Deutschland), von der Universität Kairo (Ägypten) vergeben.
Sie sind Mitglieder der beiden folgenden Organisationen:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsens/ Zahnärztekammer Braunschweig Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zeiss-Str. 11, 30519 Hannover, Tel: 0511 - 8405-0, Fax: 0511 - 8405-300,
E-Mail: info@kzvn.de, Internet: www.kzvn.de
Layout und Konzeption der Webseite: Mareike Keller, MKN architektur & aufzugsmanagement gmbh
Technische Umsetzung der Webseite: Nils Hoffmeister, Hoffmeister Internetdienstleistungen
Fotografien der Praxis: A. Borrmann
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten.
(2) Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte.
(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
§ 2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.
(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
§ 4 Terminausfall/ -absage
(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten.
(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Zahlungsregelungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
(2) Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses (Material- und Laborkosten) verlangen.
(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
(4) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Für jede Mahnung werden angemessene Mahngebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet.
§ 6 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 03.05.2016